Immobilienverkauf – das Honorar
Die Frage des Honorars bei einem Immobilienverkauf ist einer von mehreren Aspekten, den es bei der Auswahl des Partners zu beachten gilt.
Grundsätzliches
Das Vermittlerhonorar ist geschuldet bei erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie. Auslagen, beispielsweise für Werbungskosten in Printmedien werden oft nach Aufwand verrechnet. Sinnvoll ist es, mit dem Makler ein Kostendach zu vereinbaren, an welches dieser sich zu halten hat. Durch eine starke Positinierung im Internet können die Werbungskosten heute jedoch oft tief gehalten werden.
Das Honorar
Das Honorar ist erfolgsabhängig geschuldet und liegt in der Regel zwischen 2 und 3 Prozent des Verkaufserlös. Mittels unserem Honorarkalkulator können Sie unverbindlich berechnen, wie hoch in etwa das Honoar für einen geplanten Verkauf ausfallen wird.
Weshalb ist das Honorar an den Verkaufserlös gebunden?
Die Praxis zeigt, dass die Verkaufsbemühungen für eine luxuriöse, teurere Liegenschaft höher sind als beim Verkauf einer einfachen, kleineren Wohnung. Das hat verschiedene Ursachen. Käufer in einem sehr hohen Preissegment stellen höhere Ansprüche und klären oft umfangreiche Fragenkataloge ab, bevor ein (Kauf) – Entscheid gefällt wird. Deshalb werden solche Kunden nicht selten über mehrere Monate hinweg betreut, bis eine Transaktion besiegelt wird. Zudem ist es so, dass bei steigendem Verkaufspreis die potentielle Käuferschaft kleiner wird. Während sich beispielsweise 97 Prozent aller Kaufinteressenten ein Objekt bis maximal 1 Mio. Franken suchen, gibt es nur einen Anteil von rund 3 Prozent an Käufern, welche den Erwerb einer Liegenschaft über diesem Budgetbetrag in Erwägung ziehen.
Honorar auf den Verkaufspreis aufrechnen
Immer wieder werden wir mit der Frage konfrontiert, ob das Vermittlerhonorar nicht einfach auf den Verkaufspreis geschlagen werden kann, so wie das von Maklerfirmen oft im Erstgespräch erwähnt wird. Tatsache ist, dass der Verkaufserlös von Marktbedingungen, der Marktfähigkeit einer Immobilie (Grösse, zeitgemässer Ausbau, Lage etc.) und vielen weiteren Faktoren abhängig ist. Es wäre unseriös zu sagen, dass das Honorar einfach auf den Verkaufspreis aufgerechnet werden kann.
In der Praxis zeigt sich jedoch aus, dass Immobilien gerade bei langjähriger Halterdauer oft einen deutlich höheren Verkaufserlös haben als der ursprüngliche Kauf- bzw. Gestehungspreis, insofern spielt das Maklerhonorar im gesamten Kontext eine untergeordnete Rolle.
Ist eine Verkehrswertschätzung kostenlos?
Die Verkehrswertschätzung (Marktwert = realistisch erzielbarer Verkaufserlös für eine Immobilie bei einem Zeithorizont von 6 bis 9 Monaten) ist ein wichtiger Aspekt im Verkaufsprozess. Die Verkehrswert – Einschätzung wird denn in der Regel auch am Beginn des Verkaufsprozesses vorgenommen, um eine Immobilie preislich korrekt zu positionieren.
Sofern der Makler für einen Verkauf beauftragt wird, kann erwartet werden, dass die Verkehrswertschätzung nicht gesondert verrechnet wird, sondern integraler Bestandteil des Verkaufsmandats ist. Im Vorfeld eines möglichen Mandats weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass wir einen festen Betrag für den Aufwand einer Einschätzung erheben, wenn wir den Verkaufsauftrag nicht ausführen dürfen.
Kann ein Verkaufsmandat jederzeit beenden werden?
Ja. Der Maklervertrag ist ein Auftrag. Und ein Auftrag kann jederzeit gekündigt werden. Es gibt zwei Aspekte zu bedenken. Der Verkauf einer Immobilie ist in den wenigsten Fällen in zwei oder drei Wochen zu realisieren. Dem Auftragnehmer (Makler) sollte in der Regel sechs Monate Zeit gegeben werden, bei Liebhaberobjekten oder einer sehr aussergewöhnlichen Liegenschaft eventuell auch länger. Der zweite Aspket: Als Auftragnehmer kann der Makler bei vorzeitiger Beendigung eines Auftrags in der Regel seine belegbaren Aufwände verrechnen.
Sucht ein Makler auch Immobilien für Kunden?
Ja, und es gibt zwei Möglichkeiten, wie Interessenten Ihr Wunschobjekt finden können. Die einfache und kostenlose Variante ist bei uns der Immobilien-Newsletter. Mit unserem Newsletter informieren wir Interessenten über neue Angebote. So erfahren Sie zuerst, wenn ein für Sie interessantes Objekt verfügbar wird.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass einen Makler mit der aktive Immobiliensuche beauftragen. In diesem Fall vereinbaren wir mit dem Auftraggeber, dass unser Aufwand für den Suchauftrag entschädigt wird. In der Regel liegen die Kosten ähnlich wie bei einem Verkaufsmandat. Da wir bei sehr spezifischen Bedürfnissen an eine Immobilie weiträumiger suchen, kontaktieren wir auch Partnerfirmen und Privatanbieter, um das passende Objekt für Sie zu finden.
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